Prospekte sind Erfahrungssache


Nicht nur aus vertrieblicher Sicht, sondern insbesondere auch aus Haftungsgesichtspunkten ist es zwingend erforderlich, auf ordnungsgemäße sowie rechtssichere Unterlagen und Emissionsprospekte zurückgreifen zu können.


Gründe einer Kapitalmarkemission gibt es viele:
  • die Finanzierung eines Unternehmens,

  • Projektfinanzierungen oder

  • die Auflage eines eigenen Produktes für den Vertrieb.


Wichtigste Voraussetzung eines öffentlichen Angebotes für Vermögensanlagen (z.B. Genussrechte, stille Beteiligungen oder Kommanditanteile) bzw. für Wertpapiere (z.B. Aktien, Anleihen oder Genussscheine) ist die Veröffentlichung eines Emissionsprospektes. Dieser Prospekt, der von der BaFin gestattet bzw. gebilligt werden muss, hat dem Anleger die Möglichkeit zu geben, sich ein vollständiges Bild vom Unternehmen, der derzeitigen Unternehmenssituation, der Kapitalanlage selbst sowie aller sonstigen wesentlichen Aspekte zu machen.
Andernfalls vermittelt der dem Anlageinteressenten vorgelegte Verkaufsprospekt nicht das geforderte zutreffende Bild über das zugrunde liegende Angebot und es besteht die Gefahr, dass sich das Unternehmen bzw. der (für das Unternehmen) tätige Finanzdienstleister zum Teil existenzgefährdenden Schadensersatz- und/oder Rückforderungsansprüchen aussetzt. Die hier einschlägige Rechtsprechung deutscher Gerichte geht dabei sehr weit und die am Kapitalmarkt tätigen Unternehmen und Vermittler stehen oft im Blickfeld der Bankenaufsicht und bestimmter selbsternannter Anlegerschützer.
Daher sollte die Konzeption der Beteiligungen sowie die Erstellung der benötigten Verkaufsprospekte und Unterlagen stets erfahrenen Spezialisten anvertraut werden. Was hier zählt sind langjährige Erfahrung, gute Kontakte zum Markt sowie eine genaue Kenntnis der aktuellen Rechtsprechung und der Anforderungen bzw. der Vorgehensweise der BaFin.


Erfahrung aus über 500 begleiteten Emissionen und günstige Konditionen


Über unseren Partner können wir auf die Erfahrung aus über 500 begleiteten Kapitalmarktemissionen zurückgreifen.


Unser Partner ist als etablierte, auf das Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft in der Lage, Ihnen, neben der Konzeption der eigentlichen Beteiligung, eine zeitnahe und kostengünstige Erstellung notwendiger Emissionsprospekte anzubieten. Dies mit einem eindeutigen Kostenvorteil gegenüber den meisten anderen Anbietern und der Bereitschaft, Honorare auch vom Erfolg der Emission abhängig zu machen.
Die Durchführung einer eigenen Kapitalmarktemission ist daher kostengünstig und zügig möglich.
Sollten bereits Prospekte vorliegen, so können diese auf die Vereinbarkeit mit den gesetzlichen Bestimmungen sowie unter Vertriebs- und vor allem Haftungsgesichtspunkten geprüft, erforderliche Nachträge gefertigt (oder auch ausschließlich das BaFin Verfahren zur Gestattung oder Billigung durchgeführt) werden.
Unser Partner ist dabei nicht nur für Emittenten direkt tätig, sondern oft auch im Unterauftrag für andere Prospekt-Anbieter am Markt, die die Erstellung der Emissionsprospekte durch unseren Partner (mit Aufschlag) als eigene Leistung anbieten.
Nutzen Sie also die Möglichkeit, Ihren Emissionsprospekt zügig, direkt ohne Umwege und zusätzliche Kosten bei unserem Partner erstellen bzw. prüfen zu lassen.


Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, sollten Sie mit uns in Kontakt treten!


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