Beratung und Vertretung im Kapitalmarkt- & Finanzdienstleistungsrecht


Aufgrund Ihrer Tätigkeit als Finanzdienstleister und Berater am Kapitalmarkt sind Sie Risiken ausgesetzt, die mitunter existenzgefährdende Folgen haben können. Beugen Sie daher frühzeitig vor!

Diejenigen, die sich berufsmäßig mit Finanzprodukten befassen und mit deren Vertrieb ihren Lebensunterhalt verdienen, tragen eine große Verantwortung. Sie unterliegen daher verschiedensten, oft unübersichtlichen gesetzlichen Bestimmungen, die zum einen den Zugang zur Vertriebstätigkeit, zum anderen die Anforderungen an das Auftreten am Markt regeln.
So vielseitig, wie die angebotenen Produkte, sind dabei auch die verschiedenen Ausgestaltungsmöglichkeiten der Tätigkeit des Finanzdienstleisters bzw. Beraters. Das Auftreten am Markt und die angebotene Dienstleistung bestimmen dabei die Risiken und die mögliche Haftung gegenüber dem Anleger.


Beugen Sie Haftungsrisiken vor!


Durch unseren Partner haben Sie die Möglichkeit, bestimmten Risiken effizient vorzubeugen oder, sollten sich diese evtl. in Form eines Haftungsfalles bereits realisiert haben, mögliche Folgen abzumildern oder diesen entgegenzuwirken.


Unser Partner ist eine etablierte, auf das Kapitalmarkt- und Finanzdienstleistungsrecht spezialisierte Rechtsanwaltsgesellschaft und berät bzw. vertritt deutschlandweit Finanzdienstleiter und Berater in sämtlichen Fragen aus diesem Bereich.
Bei bestehenden Konflikten ist grundsätzlich das vorrangige Ziel, diese außergerichtlich beizulegen und so interessengerechte Lösungen zu finden. In bestimmten Fällen ist aber die gerichtliche Geltendmachung von Ansprüchen oder die Abwehr solcher, insbesondere vor dem Hintergrund des oft zweifelhaften Auftretens einer Vielzahl selbsternannter Anlegerschützer sowie der restriktiven Vorgehensweise der Behörden und Gerichte, unabwendbar.
Hier ist unser Partner kompetenter Ansprechpartner sowohl für größere Vertriebsstrukturen als auch für einzelne Berater und hat diverse Massen- und Einzelverfahren betreut.


Konflikte mit der BaFin interessengerecht lösen


Daneben können durch unseren Partner bestehende Produkte rechtlich überprüft bzw. überarbeitet oder Verfahren zur Gestattung von Emissionsprospekten bei der BaFin durchgeführt werden.


Sollten Konflikte mit der BaFin aufgrund der eigenen Vorgehensweise am Markt bzw. der vertriebenen Produkte (etwa wegen eines Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz) bestehen, so hilft Ihnen unser Partner auch hier, eine interessengerechte, schnelle und kostengünstige Lösung zu finden.
Um von vornherein eine Konfrontation zu vermeiden, kann zudem eine Anfrage bei der BaFin durchgeführt werden, um die Unbedenklichkeit des vertriebenen Produktes oder der eigenen Tätigkeit bescheinigen zu lassen.


Wenn wir Ihr Interesse geweckt haben, sollten Sie mit uns in Kontakt treten!
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