Haftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht und D&O)

Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung für Makler und Mehrfachagenten

Die EU-Vermittlerrichtlinie fordert von Ihnen als freier Vermittler den Nachweis einer Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung!


Unser Produktpartner als führender Anbieter von Versicherungskonzepten auf dem deutschen Markt, hat für Sie eine TOP-Deckung in der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung mit dem führenden Marktteilnehmer vereinbart.
Unser Produktpartner bietet Maklern und Mehfachagenten eine Vermögensschaden-Haftpflicht aktuell ab sofort mit einer Versicherungssumme von 1,5 Mio. Euro für die Versicherungsvermittlung (ohne Prämienerhöhung)! Eine umfangreiche Zusatzdeckung für Finanzdienstleistungen (VS ab 250.000 Euro) ist optional.
Unser Produktpartner gilt auf diesem Gebiet als der leistungsstärkste Versicherer, und er überzeugt durch seine attraktiven Prämien – z.B. schon 676 Euro (zzgl. 19 % Versicherungssteuer).


Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung – überzeugende Vorteile

Unser Produktpartner steht Ihnen beratend, verwaltend und dienstleistend bei der Betreuung der relevanten Berufsgruppen zur Seite, so für Steuerberater, Rechtsanwälte, Unternehmensberater, Werbeagenturen, Hausverwalter, Wohnungsunternehmen, Dienstleistungsunternehmen, Vereine, Verbände usw.


Deckungshighlights der Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung:
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  • Verzicht auf Gebührenselbstbehalt / -einwurf
  • keine zusätzliche Obliegenheit hinsichtlich Dokumentations-Pflicht (außer im Fondsbereich)
  • pauschaler Einschluss aller geschlossenen Fonds (ohne Produktprüfung / -nennung bei der FDL-Deckung

Wenn Sie mehr über unseren Partner erfahren möchten, sollten Sie mit uns in Kontakt treten!


D&O“-Versicherung für Führungskräfte zwingend

D&O“ steht für „Directors and Officers Liabilty Insurance“ und steht im Deutschen für „Managerhaftpflichtversicherung“.

Nur ca. 20 bis 30 Prozent aller mittelständischen Unternehmer haben bisher eine solche „D&O“-Versicherung – die Haftungsrisiken nehmen aber ständig zu!
Betroffen sind insbesondere AG-Vorstände und -Aufsichtsräte, GmbH-Geschäftsführer und -Beiräte, aber eben auch die Vorstände und Geschäftsführer von Vereinen, Verbänden sowie Stiftungen.
Dieser Personenkreis kann für alle möglichen Pflichtverletzungen haftbar gemacht werden – und zwar unbegrenzt mit seinem jeweiligen gesamten Privatvermögen!


D&O“-Versicherung mit zwei Deckungselementen

Es gilt das „Anspruchserhebungs-Prinzip“ („claims-made“), d.h. dass über eine Rückwärtsdeckung in diesem Zusammenhang auch Ansprüche versichert sind, die auf Pflichtverletzungen vor Vertragsbeginn beruhen!


Die „D&O“-Versicherung unseres Produktpartners besteht aus zwei Deckungselementen:

  • Rechtsschutz-Funktion,
  • Haftpflicht-Funktion.

Versichert sind sowohl Ansprüche gegenüber Managern/Geschäftsführern im

  • Außenverhältnis – also durch Dritte,
  • Innenverhältnis – also durch das Unternehmen selbst.

Die Unternehmensleitung haftet übrigens aufgrund „Organisationsverschulden“, d.h. auch für Fehler ihrer Mitarbeiter – z.
  • Fehler bei der Bilanzerstellung,
  • Unterschlagungen nicht ausreichend kontrollierter Mitarbeiter,
  • mangelhafte Markterforschung durch Marketingabteilung vor Einführung eines Produktes...

D&O“-Versicherung mit herausragenden Fakten
Unser Produktpartner stellt Ihnen seine geballte Kompetenz mit Beratungsleistungen und marktführenden Konzepten zur Verfügung. Für die Gewinnung von Neukunden gibt er Ihnen mit seiner „D&O“-Versicherung einen erfolgreichen Türöffner für das Firmengeschäft an die Hand!

Das sind Ihre Vorteile:

  • Festgelegte Prämien bis zu einer Firmengröße von 150 Mio. Euro Umsatz und einer Deckungssumme bis zu 7,5 Mio. Euro.
  • Keine Einreichung von Geschäftsberichten und Bilanzen bzw. weiterer Unterlagen notwendig (i.d.R. nur Bilanzcheck mit vier Fragen zum Abschluss).
  • Maximaler Versicherungsschutz inklusive Versicherungsschutz vor einer Inanspruchnahme bereits in den Prämien enthalten.
  • Deckungserweiterungen möglich: Manager-Straf-RS und AGG-Deckung.
  • Indeckungnahme von Unternehmen in Firmenkrisen i.d.R. möglich.
  • Neugründungen von Unternehmen können ab Eintrag im Register versichert werden.

Einige Schadensbeispiele:

  • Falsche Verwendung von Fördermitteln
  • Verlust der Gemeinnützigkeit eines Vereins wg. Pflichtverletzung des Geschäftsführers
  • Millionenverlusten aufgrund Fehlkalkulation bei der Angebotserstellung
  • Warenlieferung auf Kredit ohne ausreichende Prüfung an illiquiden Abnehmer

Wenn Sie mehr über unseren Partner erfahren möchten, sollten Sie mit uns in Kontakt treten!
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