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Haftungsdach
Haftungsdach – der Fels in der Brandung der Marktbereinigungswelle
In der Branche Finanzdienstleistungen werde durch Falschberatung ein jährlicher Schaden von 25 bis 40 Milliarden Euro verursacht, so die Schätzung des Bundesminsteriums für Verbraucherschutz. Kein Wunder, dass die aufgeschreckte Öffentlichkeit und die Politik auf eine vollständige Regulierung des Marktes drängen – die weltweite Wirtschafts- und Finanzkrise wirkt dabei noch verstärkend.
Anlageberatung ist bereits eine regulierte Finanzdienstleistung – seit dem Inkrafttreten der „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID) per 1. November 2007:
Hat ein Kunde Wertpapiere im Depot, darf der Vermittler also weder eine Handlungsempfehlung geben noch eine Meinung dazu äußern, sonst gerät er leicht in den Verdacht, ein nach § 54 KWG strafbewehrtes unerlaubtes Bankgeschäft zu tätigen. Somit wird der selbständige Finanzdienstleister nach § 34 c bereits jetzt zu einem „Vermittler zweiter Klasse“ degradiert!
Zudem wird in einer Studie zur Beratungsqualität des Bundesminsteriums für Verbraucherschutz empfohlen, die Ausnahmeregelung für Investmentfonds zu streichen, um auch die noch unregulierten geschlossenen Fonds unter staatliche Aufsicht zu stellen. Mit einer entsprechenden gesetzlichen Regelung ist bis Mitte der kommenden Legislaturperiode zu rechnen – damit werden 75 bis 80 Prozent der bisher unabhängigen Fondsvermittler vom Markt gefegt!
Richten Sie sich darauf ein, dass künftig in Deutschland vielleicht noch 30.000 qualifizierte Berater übrig bleiben! Gesetzesnovellen und höchstrichterliche Entscheidungen erlauben kein lethargisches Abwarten mehr – setzen Sie jetzt auf ein Haftungsdach, das Ihnen gerade in Zeiten einer intensiven Marktbereinigung hilft, Ihre Position zu halten und auszubauen, gar aus der Krise eine Chance zu machen!
Haftungsdach – geschäftliche Kontinuität durch eine starke Anbindung
Unsere starker Partner ist ein seit 1998 am Markt tätiges, bankenunabhängiges Finanzdienstleistungsinstitut, das Lizenzen nach dem Kreditwesengesetz für umfassende Finanzdienstleistungen zur Verfügung stellt. Er ist Mitglied der Entschädigungseinrichtung für Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) und im Verband der Finanzdienstleistungsinstitute e.V. (V/F/I); von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wurde ihm die Erlaubnis erteilt für:
- Anlagevermittlung gemäß §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 KWG
- Abschlussvermittlung gemäß §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 2 KWG
- Anlageberatung gemäß §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1a KWG
- Drittstaateneinlagenvermittlung gemäß §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 5 KWG
- Finanzierungsleasing gemäß §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 10 KWG
- Factoring gemäß §1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 9 KWG
In Kooperation mit unserem Partner können Sie rechtskonform eine allumfassende Finanzberatung und -vermittlung anbieten!
Für die Vermittlung von Wertpapieren wie Aktien, Anleihen und strukturierten Produkten sowie Derivaten ist aufgrund der MiFID ein Gewerbeschein nach § 34c Gewerbeordnung nicht mehr ausreichend. Benötigt wird entweder eine eigene Erlaubnis nach § 32 Kreditwesengesetz zur Erbringung von Finanzdienstleistungen oder ein Haftungsdach als gebundener Vermittler.
Als gebundener Vermittler unseres Partners wirken sie juristisch gesehen als Erfüllungsgehilfe seines Haftungsdaches, schließen in dessen Namen die Verträge und wickeln Ihre Geschäfte darüber ab, welches dann auch die Haftung für Sie als Berater übernimmt!
Sie bedienen sich dabei der breiten Produktpalette unseres Partners und reichen sämtliches Investmentgeschäft über dieses Haftungsdach ein.
Alternative Anbindungen für andere Produktklassen wie z.B. Versicherungen sind erlaubt.
Haftungsdach – Schutzschirm und Erfolgsverstärker
Durch Anbindung an das Haftungsdach eröffnen sich Ihnen zahlreiche Vorteile:
- Unabhängigkeit, d.h. Zugang zu allen Produkten, von allen Anbietern, in allen Anlage- und Risikoklassen
- Exklusivität, d.h. Direktzugang zu einer Vielzahl von Produkten (unmittelbarer Vertragsabschluss sowie Provisionsabrechnung und -auszahlung)
- Bestandswahrung, d.h. vollumfänglicher Kunden- und Mitarbeiterschutz mit Freigabe der Bestände von Beginn an
- Passives Einkommen, d.h. kalkulierbare, regelmäßige Einnahmen durch Bestandsprovisionen und Servicegebühren
- Zeitnahe Abrechung, d.h. 14-tägige Provisionsabrechnung
- Vorsorge für Angehörige, d.h. vererbbare Bestandsprovisionen
- Rechtssicherheit, d.h. rechtskonforme Beratung, Vermittlung und Abwicklung gemäß MiFID
- Haftungssicherheit, d.h. Übernahme der Haftung durch unseren Partner für Sie und die vermittelten Anlagen
- Umfangreiche Vertriebsunterstützung, d.h. IntraNet, Kundenveranstaltungen, Beratungs- und Verkaufsunterstützung durch Spezialisten, Marketingmaterial, Angebot regelmäßiger regionaler 14-tägiger Workshops
- Hervorragende Rekrutierungsmöglichkeiten, d.h. Kontakt zu intelligenten Beratern bei Banken und Versicherungen, die aufgrund ihres eingeschränkten Portfolios oder einer krisenbedingten Freisetzung neue Tätigkeitsfelder suchen
- Updates, d.h. ständige Weiterentwicklung der beratungsunterstützenden Software nach Ihren Bedürfnissen
- Maßgeschneiderte eigene Produkte, d.h. Entwicklung individueller Produktlösungen nach Ihrem Anforderungsprofil
Wenn Sie mehr über unseren Partner erfahren möchten, sollten Sie mit uns in Kontakt treten!











